BARDEHLE PAGENBERG DOST ALTENBURG GEISSLER
Kartellrecht

EU Kartellrecht

Die Ausweitung und Modernisierung des Europäischen Kartellrechts und die jüngste Reformierung der Europäischen Verordnung zum Technologietransfer stellt Unternehmen, die Technologien lizenzieren, vor besondere Herausforderungen. Es kommt darauf an, herauszufinden, ob Geschäftspraktiken in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, und, falls nicht, wie ernsthaft die Konsequenzen sein werden.

Die selbständige kartellrechtliche Analyse von Lizenzverein-barungen ist daher wichtiger denn je, aber auch komplizierter geworden. Sie setzt das Verständnis der Dynamiken der relevanten Märkte voraus und eine realistische Sicht auf die wahrscheinlichen wettbewerbsmäßigen Konsequenzen der zu analysierenden Vereinbarungen.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung hinsichtlich der weltweiten kartellrechtlichen Impli-kationen horizontaler und vertikaler Geschäftsvereinbarungen sowie zu anderen Formen der Kooperation wie Joint Ventures, Vertriebs- und Lizenzverträgen, Forschungs- und Entwicklungs-aktivitäten sowie strategische Allianzen. Die Kanzlei BARDEHLE PAGENBERG ist daher für die Beratung hinsichtlich der jüngsten Gemeinschaftsverordnung zum Technologietransfer ideal qualifiziert. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Entwicklung von Antitrust Compliance Programmen, zum Beispiel beim Abschluss von Cross-Licensing-Verträgen.

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